Am 1. Mai 2022 griff die Polizei die Revolutionäre Demo in München mehrmals massiv an. Schon im Frühjahr 2023 wurden in Folge davon Genoss:innen vor Gericht gezogen und verurteilt. Nachdem der Prozesstermin mehrmals verschoben wurde, muss am 27.09.2023 ein weiterer Genosse vor Gericht. Weil er sich von den Bullen bei der Demo nicht einschüchtern ließ und ihrem gewaltvollen Angriff entgegenstand, wird ihm „tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte“ vorgeworfen. In dem Prozess wird der Vorwurf gemeinsam mit einer weiteren Anklage wegen „tätlichen Angriff
auf Vollstreckungsbeamte“ bei der diesjährigen Anti-SiKo-Demo verhandelt. Wie die Revolutionäre 1. Mai-Demo wird die antikapitalistische Beteiligung an den Anti-Siko-Protesten schon seit Jahren durch eine überdurchschnittlich hohe Überwachung kriminalisiert und angegriffen.
Der auch als „Bullenschubspargraph“ bekannte Vorwurf „Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte“ (§114) wird gegen Aktivist:innen immer häufiger verwendet. Seit 2017 gibt er der Justiz eine neue Möglichkeit hart gegen Aktivist:innen vorzugehen. Solche juristischen Verschärfungen gegen widerständige Protestbewegungen, welche sich Gewaltexzesse der Repressionsorgane nicht einfach gefallen lassen, sind kein Zufall. Die Polizei erlangt dadurch immer mehr Befugnisse, auf die sie sich stützen kann, um rabiat durchzugreifen – mit dem Wissen, dass sie durch eben diese Gesetze geschützt und abgesichert sind.
Das Ziel der Repression – sei es durch die Kriminalisierung unserer Proteste direkt auf der Straße oder durch den Versuch der Vereinzelung von Genoss:innen mit Gerichtsverfahren – ist die Schwächung unserer Bewegung. Eine klassenkämpferische Bewegung gegen die herrschenden Verhältnisse kann eine große Gefahr für den kapitalistischen Staat bedeuten. Um zu verhindern, dass eine solche Bewegung erst entstehen kann, will der Staat diese mit dem Griff zu immer härteren Mitteln im Keim ersticken.
Für uns ist klar: Wir werden uns als Bewegung nicht vereinzeln lassen, und unsere Gegenmacht weiter aufbauen. Auch der Repression stehen wir entgegen – gemeinsam und solidarisch. Denn getroffen hat es Einzelne, gemeint sind wir alle!
Deswegen:
Kommt am Mittwoch, den 27.09.2023, mit uns vor das Amtsgericht München in der Nymphenburger Straße 16. Wir starten mit einer Kundgebung um 8:15 Uhr, um den Genossen zu begrüßen und gehen dann ab 9:00 Uhr gemeinsam in seinen Prozess.
Zusammenstehen – Fahne richten – Weitermachen!